Deckbedingungen des Gestüts Spotted Charm
Decksaison 2026
1. Allgemeines
Diese Deckbedingungen gelten für alle Stuten, die den Hengsten DTL Drop’s Champagne oder Fuchur im
Gestüt Spotted Charm in der Decksaison 2026 zur Bedeckung vorgestellt werden.
Die Besichtigung der Hengste ist nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Aufgrund der begrenzten Deck- und Unterbringungskapazitäten ist eine vorherige Reservierung eines
Deckplatzes erforderlich.
Mit der Anmeldung einer Stute bzw. der Reservierung eines Deckplatzes erkennt der Stutenbesitzer diese
Deckbedingungen verbindlich an.
2. Voraussetzungen für die Stute
Die Stute muss gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und in zuchttauglichem Zustand sein, über
einen gültigen Equidenpass verfügen und im entsprechenden Zuchtbuch eingetragen sowie als Zuchtstute
zugelassen sein.
Stuten ohne Papiere, ohne Abstammungsnachweis oder ohne Zuchtbucheintragung werden nicht
gedeckt.
Die Stute darf keine Hufeisen an den Hinterhufen tragen.
3. Gesundheitsstatus
Die Stute muss ordnungsgemäß entwurmt sein und über einen gültigen Impfschutz gegen Tetanus
verfügen.
Weitere Impfungen (z. B. Influenza) werden empfohlen, sind jedoch keine Voraussetzung.
Tupferprobe
Für Stuten ohne Fohlen bei Fuß ist eine negative Tupferprobe erforderlich, die nicht älter als vier Wochen
sein darf.
Maidenstuten sowie Stuten mit Fohlen bei Fuß benötigen keine Tupferprobe, sofern sie klinisch gesund
sind.
4. Anmeldung, Reservierung und Zahlung
Die Anmeldung zur Bedeckung hat vorab zu erfolgen.
Für die verbindliche Reservierung eines Decksprunges ist vor Anlieferung der Stute eine Kaution in Höhe
von 50,00 € zu entrichten. Die Kaution dient ausschließlich der Decksprungreservierung.
Verrechnung der Kaution:
Wird die Stute wie vereinbart zur Bedeckung vorgestellt, wird die Kaution vollständig auf die jeweilige
Decktaxe angerechnet.
Erfolgt trotz Reservierung keine Vorstellung der Stute, verfällt die Kaution und wird nicht erstattet.
Sonderregelung bei Erkrankung der Stute:
Kann die Stute aus nachweislich tierärztlich bestätigten gesundheitlichen Gründen nicht wie vereinbart zur Bedeckung vorgestellt werden, bleibt die geleistete Kaution für die laufende Decksaison bestehen und wird auf einen späteren, neu zu vereinbarenden Termin angerechnet.
Ein tierärztliches Attest ist in diesem Fall vorzulegen. In begründeten Ausnahmefällen wird gemeinsam eine einvernehmliche Lösung angestrebt.
Die restliche Decktaxe ist bei Ankunft der Stute und vor der Bedeckung vollständig zu entrichten.
5. Deckart
Die Bedeckung erfolgt als Natursprung / Weidebedeckung. Ablauf und Zeitpunkt liegen im Ermessen des
Hengsthalters.
6. Decktaxe und Decksaison
Decktaxen:
DTL Drop’s Champagne: 280,00 €
Fuchur: 250,00 €
Die Decksaison 2026 dauert vom 01. Mai bis 31. August 2026.
Die Decktaxe ist auch dann fällig, wenn die Stute nicht tragend wird.
7. Rabatte
Staatsprämienstuten erhalten 10 % Rabatt auf die jeweilige Decktaxe (Nachweis erforderlich).
Bei Vorstellung mehrerer Stuten eines Besitzers können Mengenrabatte gewährt werden.
Rabatte sind nicht kombinierbar.
8. Champagner-Kulanzregelung
Der Hengst DTL Drop’s Champagne ist mischerbig (heterozygot) für das Champagner-Gen. Eine
Farbgarantie wird nicht übernommen.
Sollte aus einer Bedeckung mit DTL Drop’s Champagne kein Champagnerfohlen hervorgehen, wird bei
erneuter Bedeckung mit demselben Hengst innerhalb der nächsten zwei Decksaisons ein Kulanznachlass
von 50,00 € auf die Decktaxe gewährt.
Der Nachlass ist nicht auszahlbar, nicht auf neue Besitzer übertragbar (z. B. bei Verkauf der Stute) und
nicht auf andere Stuten anwendbar.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
9. Unterbringung / Aufenthaltsdauer
Die Unterbringung der Stute für eine Rossephase ( 9 Tage) ist in der Decktaxe enthalten. In der Regel erfolgt die Abholung nach dieser Zeit. Ein längerer Aufenthalt ist nach Absprache selbstverständlich möglich ( z.B. zur Beobachtung einer eventuellen Nachrosse oder bei weiterer Anreise).
Ab dem 10. Aufenthaltstag wird ein täglicher Unterbringungsbeitrag berechnet:
5,00 € pro Tag für Stuten ohne Fohlen
6,00 € pro Tag für Stuten mit Fohlen bei Fuß
Der Zyklus einer Stute beträgt durchschnittlich 21 Tage.
10. Tierarzt und Hufschmied
Der Hengsthalter ist berechtigt und bevollmächtigt, bei Erkrankungen oder Verletzungen der Stute
und/oder des Fohlens einen Tierarzt oder Hufschmied zu beauftragen.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Stutenbesitzer.
11. Haftung
Der Eigentümer bzw. Besitzer der eingestellten Stute versichert, dass eine gültige Tierhalter- und
Tierhüterhaftpflichtversicherung besteht, und stellt das Gestüt Spotted Charm von Ansprüchen Dritter frei.
Die Haftung des Gestüts Spotted Charm ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Der Aufenthalt der Stute (und ggf. des Fohlens) erfolgt auf eigene Gefahr.
12. Abbruch der Bedeckung
Der Hengsthalter ist berechtigt, die Bedeckung abzubrechen, wenn die Stute aggressives, gefährdendes
oder unkontrollierbares Verhalten zeigt oder eine Gefahr für Mensch oder Tier besteht.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Decktaxe besteht in diesem Fall nicht.
13. Nichttragen / Nachbedeckung
Wird die Stute innerhalb der laufenden Decksaison 2026 nicht tragend, kann sie innerhalb derselben
Decksaison erneut zur Bedeckung mit demselben Hengst vorgestellt werden.
Ein Anspruch auf eine kostenlose Bedeckung im Folgejahr besteht nicht. Im Folgejahr ist die volle
Decktaxe der dann gültigen Decksaison zu entrichten.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Gestüts Spotted Charm